Lang - Gesund - Glücklich

der Familie

Hier einige Tatsachen zur Kastration gesunder Hunde ....

...und die daraus resultierenden gesundheitlichen Folgen. Auch die Kastration auf Probe durch den sogenannten Katrationschip ist erwiesenermaßen hochgradig schädlich für unsere Hunde und hilft dem einzelnen Halter weder dabei seinen Hund zu verstehen, noch erzieherisch mit Ihm besser kooperieren zu können. So gibt es keinen Grund einen körperlich und geistig gesunden Hund ein Leid dieser Fasson anzutun. Kommt es nicht dem erschiessen eines Hundes gleich, nur weil er sich die Pfoten gebrochen hat??

Die nun folgenden Worte treffen nach meiner Meinung kurz und für jedermann eingängig den "Nagel auf den Kopf". Hierfür lieben Dank an Alex Probst.


Mit freundlicher Genehmigung von Alexander J. Probst,

Inhaber der Hundeschule Altmühltal und Leiter des Ausbildungszentrums des Internationalen Hundeverbandes e.V. sowie der Suchhundestaffel des IHV e.V.


Kastration von Hunden – Ansichtssache?

Ich möchte keine ellenlange Diskussion über Kastrationen hervorrufen; davon gibt es im gesamten Netz genügend.
Aber ein Statement, das endlich für Klärung sorgen soll, möchte ich nun einmal abgeben.
Wenn es um dieses – zugegebenermaßen – leidige Thema geht, kommt viel Subjektives zum Ausdruck, und genau das führt zu Streitereien; schlichtweg, weil keiner die Rechtslage richtig deuten kann.
Damit möchte ich nun aufräumen:

Die Kastration von Hunden ist nach § 6 Abs. 1 TierSchG verboten – und man beachte: es ist ein Bundesgesetz.

Seit der Novelle von 2014 gilt der Punkt 5:
(Das Verbot gilt nicht, wenn) zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung oder - soweit tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen - zur weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres eine Unfruchtbarmachung vorgenommen wird.

Fälschlicherweise nimmt das so manche(r) Tierarzt(in) zum Anlass, nach althergebrachter Weisheit "der wird dann braver, ruhiger usw…." munter drauflos zu kastrieren, nach Möglichkeit bei der Hündin noch vor der ersten Läufigkeit, weil "dann die Anfälligkeit auf Mammatumoren bei Hündinnen gegen null laufe", was nicht nur Blödsinn ist, sondern auch schlichtweg auf der beliebten Geldmaschine "Kastration" beruht.
Die "Studie", die von diesen Tumoren spricht, stammt von 1969 (!) und in den Vergleichsgruppen befanden sich gerade mal zwischen eins und drei Hunden!!
Weiterhin ist die Veranlagung zu Gesäugetumoren stark rassebedingt und bei kleinen Rassen (wie in der "Studie" von 1969) überrepräsentiert.
Außerdem: Nicht einmal 2% aller Hündinnen unter 10 Jahren bekommen überhaupt diese Art von Tumoren! (Es gibt andere Faktoren, dazu: Fehlernährung, Fettleibigkeit etc…)

Doch zurück zum Punkt 5 des § 6.1:

Die Bundestierärztekammer hat dazu festgestellt, dass in Deutschland weder eine "unkontrollierte Fortpflanzung" vorliege, noch es sich bei dem Absatz: "…zur weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres…", um die Erlaubnis zur Kastration von Hunden handele, sondern sich ausschließlich auf die Kastration von Nutztieren beziehe.

Hier ist die Aussage der BTAeK ganz eindeutig, nämlich, "dass Tierärzte im Einzelfall zu prüfen haben, ob der Eingriff notwendig und erfolgversprechend ist".

Weiterhin stimmt auch die oft kolportierte Aussage, dass die Kastration erfolgen darf, wenn eine "tierärztliche Indikation" besteht, nicht! Diese tierärztliche Indikation MUSS eine "medizinische Indikation" sein!
Und medizinische Indikationen sind z.B. nicht:
- Verhaltensprobleme
- der Wunsch, bei einer Hündin, dass sie nicht läufig werden soll! (Dem zugrunde liegt immer noch das Urteil des AG Alzey von 1995)

Medizinisch indiziert sind Eingriffe, die aufgrund von z.B.
- Eierstocktumoren
- Mammatumoren
- Hodentumoren
- Kryptorchismus
- Perianaltumoren und anderen
durchgeführt werden müssen! Und eben nicht, weil der Hund jagt, weil es ihn quält, dass es läufige Hündinnen gibt, weil er so unruhig ist, und noch mehr Unsinn.

Übrigens: Die Ethikkommission der Tierärztekammern schloss sich diesen Ausführungen mit Stand vom 23. Februar 2015 an!

Ich hoffe, dass nun der/die ein oder andere anfängt, umzudenken.

Weiterhin ist zu beachten, dass die Aufforderung von Tierschutzorganisationen, dass die Hunde vom Besitzer kastrieren zu lassen sind, rechtswidrig ist, was durchaus den ganzen Vertrag nichtig machen kann. Außerdem fordern unqualifizierte Hundeschulen und Hundepensionen Tierbesitzer und Tierärzte zu strafbaren Handlungen auf, wenn Sie z.B. nur kastrierte Hunde aufnehmen. Diesen empfehle ich: Entweder weiterbilden und vom Geschäft was verstehen, oder schließen!

Persönlich ist mir aufgefallen, dass Tierärzte/innen, die großen Patientenzulauf haben, weil sie wirklich etwas können, und auch dementsprechend mit den Tieren umgehen, eine deutlich niedrigere Kastrationsquote haben, als andere. Warum wohl???

© Das Copyright zu dieser Veröffentlichung liegt ausschließlich bei Alexander J. Probst